-
Aufgaben des IT-Sicherheitsbeauftragten
Der IT-Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe den Schutz aller Daten und Informationen im Unternehmen im Auftrag und Sinne der Geschäftsleitung sicherzustellen. Ein Managementsystem der Informationssicherheit gewährleistet die Umsetzung und Erfolgskontrolle der Schutzmaßnahmen. -
Konzepte der Informationssicherheit
Ein funktionierendes Informationssicherheitsmanagement erfordert einen Sicherheitsprozess, der sich an anerkannten Standards orientiert. Standards, die auch die Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes erfüllen, sind z. B. IEC/ISO 27001:2013 oder der BSI Grundschutz. Der Sicherheitsprozess beginnt mit der Definition der Schutzanforderungen, führt zur Erstellung und Planung von Sicherheitskonzepten und Richtlinien und unterliegt einer kontinuierlichen Überprüfung und Verbesserung der Wirksamkeit dieser Konzepte. Das Erreichen des angestrebten Sicherheitsniveaus und die Einhaltung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen wird innerhalb des Managementprozesses dokumentiert und regelmäßig auditiert. Das Ziel ist die Minimierung von Risiken. -
Informationssicherheit ist Aufgabe der Leitung
Der IT-Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Unternehmensleitung bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Die Implementierung eines Informationssicherheitsmanagements im Unternehmen erfordert eine enge Zusammenarbeit mit der IT-Leitung, den IT-Abteilungen, dem Datenschutzbeauftragten und anderen Verantwortlichen für die Verarbeitung von Informationen. Die Wahrnehmung der Aufgaben zur Informationssicherheit durch den IT-Sicherheitsbeauftragten und der Stand der Informationssicherheit wird beständig an die Geschäftsführung berichtet. -
IT-Sicherheit ist ein kontinuierlicher Prozess
Die Bedeutung des Themas Informationssicherheit gewinnt eine immer größere Relevanz je mehr ein Unternehmen von IT-Systemen und digitalen Prozessen abhängt. Verantwortungsvolles Verhalten zur Abwehr möglicher Bedrohungen und das notwendige Bewusstsein in Sachen Informationssicherheit schließt selbstverständlich jeden einzelnen Mitarbeiter ein. Der IT-Sicherheitsbeauftragte berät das Unternehmen hierbei kontinuierlich, um IT-Sicherheit bei der Umsetzung und bereits bei der Planung und Implementierung neuer Geschäftsprozesse zu verankern. -
Einordnung der Informationssicherheit
Die Größe und Bedeutung eines Unternehmens spielt bei der Einordnung der Informationssicherheit nur eine untergeordnete Rolle. Die Paragraphen § 109 „Technische Schutzmaßnahmen“ und § 109a „Daten- und Informationssicherheit“ des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zielen auf „Diensteanbieter“ ab, die mit der Charakterisierung „Wer ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreibt oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt …“ definiert werden (Gesetzestext verkürzt und zusammengefasst zitiert). Für Unternehmungen, die diesen oder artverwandten Eigenschaften zuzurechnen sind, kann es erforderlich sein, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, das erforderliche IT-Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten und(/oder) ein Informationssicherheits-Managementsystem zu etablieren. -
Unterstützungsangebot als IT-Sicherheitsbeauftragter
Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Informationssicherheitsmanagements und stellen einen externer IT-Sicherheitsbeauftragten, der für Sie tätig ist. In einem unverbindlichen Erstgespräch können Sie die Anforderungen und die Tiefe der Umsetzung der maßgeblichen Informationssicherheitsstandards festlegen. Ein externer IT-Sicherheitsbeauftragter hat für ein Unternehmen den Vorteil, dass kein eigenes Personal ausgebildet werden muss und für die eigentlichen Aufgaben weiterhin zur Verfügung steht. Als neutraler Außenstehender kann ein externer IT-Sicherheitsbeauftragter unbefangen auf die internen Prozesse einwirken und eine ungebundene Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheit durchführen.Gerne erstellen wir Ihnen ein Ihren Bedürfnissen angepasstes Angebot für unsere Dienstleistung als externer IT-Sicherheitsbeauftragter. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit hier mit uns Kontakt aufzunehmen.